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Preisliste

 

 

 

 

AGB`S

AGB’s der Fahrschule Swiss Driving School

Diese AGB’s dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zu regeln.

Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird nachfolgend auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form angewendet.

  • Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden.
  • Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Fahrlehrer verpflichtet sich eine vollumfängliche Fahrausbildung durchzuführen. Wenn der Fahrlehrer die Ausbildung abgeschlossen hat und der Fahrschüler prüfungsreif ist, wird er den Fahrschüler an die Fahrprüfung anmelden.
  • Der Fahrlehrer bestimmt den Prüfungsort. Bei einer 3. Führerprüfung muss diese zwangsläufig nach den Auflagen des StVA absolviert werden und kann nur durch die Bestätigung der absolvierten Fahrausbildung absolviert werden.
  • Vor einer Prüfung müssen sämtliche offenen Beträge (in der entsprechenden Kategorie) beglichen sein inkl. der Prüfungslektion. Ansonsten behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Prüfung abzusagen (Unkosten gehen zu Lasten des Fahrschülers).
  • Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.
  • Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
  • Die Lektionsdauer beinhaltet immer: Begrüssung, Einrichten, Besprechungen, Fahren, Bezahlung und Verabschiedung.
  • Der Fahrschüler bestätigt die Preisliste erhalten zu haben.
  • Die administrative Grundpauschale, gem. Preisliste, ist obligatorisch (auch bei einem Fahrschulwechsel).
  • Terminverschiebungen- absagen müssen mindestens 2 Arbeitstage vorher gemeldet werden. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet.
  • Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Betäubungsmittel sind verboten. Wer unter Einfluss solcher steht, ist fahrunfähig (nach einem Joint gilt mind. eine Wartezeit von 72h). Bei Alkohol gilt die Null Toleranz (Restalkohol !!!). Falls seitens des Fahrlehrers Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht, kann die Lektion im Sinne der Verkehrssicherheit und ohne Geldrückgabe jederzeit abgebrochen werden.
  • Die Bezahlung von Einzellektionen und Abonnementen erfolgt gem. Preisliste. Abo’s müssen spätestens in der 1. Lektion, des folgenden Abo’s, bezahlt sein.
  • Wird ein Abo nicht fertig aufgebraucht, bezahlt der Fahrlehrer den Restbetrag zurück. Er ist berechtigt, die gefahrenen Lektionen zum Einzelpreis abzu-rechnen.
  • Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer kann beidseits jederzeit aufgelöst werden.
  • Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule. Beiden Parteien steht der Ombudsmann des ZFV kostenlos zur Verfügung. (www.zuercherfahrlehrer.ch)
  • Alle Schäden die im Fahruntericht am Fahrzeug entstehen wird mit einem Selbstbehalt von 1000.oo Sfr. von der Fahrschule übernommen, dafür hat der Fahrschüler eine Versicherungspauschale bezahlt.
  • Bei einem Unfall der durch den Fahrschüler verursacht wurde ,ist die Versicherung Sache des Fahrschülers die Fahrschule übernimmt keine Heilungskosten, inspsondere im Motorrad Unterricht. 

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