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Weg zum Führerschein

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Hier gehts zum Online – Lernfahrgesuch, anklicken und ausdrucken 🙂

 

Ratgeber: Lernfahrten im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich werden jährlich rund 35’000 Gesuche für Lernfahrausweise eingereicht. Auf Zürcher Strassen sind daher viele Personen unterwegs, die als Motorfahrzeugführer/-innen noch am Anfang stehen. Dieser Ratgeber erklärt, was Lernfahrer/-innen beachten müssen und welche Pflichten Begleitpersonen haben.

Voraussetzungen für Lernfahrten

1. Notwendige Ausrüstung

Bevor eine Lernfahrt durchgeführt werden kann, muss die theoretische Führerprüfung erfolgreich bestanden sein. Nach bestandener Prüfung kann der Lernfahrausweis beantragt werden, der während der Fahrt stets mitzuführen ist. Ein Vergessen kann mit einer Busse von 20 CHF geahndet werden.

Zusätzlich muss am Fahrzeugheck eine gut sichtbare L-Tafel angebracht sein (weißes „L“ auf blauem Grund), unabhängig von der Fahrzeugkategorie. Das Fehlen oder das Nicht-Entfernen der L-Tafel kann ebenfalls zu einer Busse von 20 CHF führen.

2. Begleitperson

Für Lernfahrten der Kategorie B ist immer eine Begleitperson erforderlich. Diese muss:

  • mindestens 23 Jahre alt sein

  • seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzen

  • einen nicht auf Probe ausgestellten Führerausweis haben

Für die Kategorien A,  A1 und F ist keine Begleitperson notwendig. Wenn dennoch jemand mitfährt, muss die Person im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie sein.

 

Fahrschulen – Pflicht oder Empfehlung?

Der Besuch einer Fahrschule ist zwar nicht zwingend, aber stark empfohlen. Professionelle Fahrlehrer/-innen kennen alle gesetzlichen Vorschriften und geben wertvolle Tipps zum Verhalten im Strassenverkehr.

Vorteile einer Fahrschule:

  • Autos mit Zusatzspiegeln und Beifahrerpedalen für erhöhte Sicherheit

  • Praktische Unterstützung bei kritischen Fahrmanövern

  • Förderung von Selbstvertrauen und Fahrkompetenz

Regeln für Begleitpersonen

Wenn Lernfahrten privat durchgeführt werden:

  • Die Begleitperson muss die Fahrt jederzeit sicher kontrollieren können

  • Fahrzeuge mit linksseitiger Feststellbremse oder elektronischer Handbremse sind nicht erlaubt

    • Anfahren in Steigungen

    • Wenden

    • Rückwärtsfahren

      Bestimmte Manöver auf verkehrsreichen Strassen dürfen nur ausgeführt werden, wenn die lernende Person ausreichend ausgebildet ist:

       

  • Autobahnfahrten sind nur erlaubt, wenn die Person prüfungsbereit ist

Alkoholverbot

Während der Lernfahrt gilt ein absolutes Alkoholverbot:

  • Lernfahrer/-in: ≤ 0.09 mg/l , gesetzlich erlaubt

  • Begleitperson: ebenfalls alkoholfrei

  • Bei Missachtung haftet die Begleitperson für Verstösse des Lernfahrers/-in

 

Lernfahrten ins Ausland

Lernfahrten im Ausland sind nicht empfohlen, da der Lernfahrausweis dort  keine Gültigkeit hat. Wer trotzdem fährt macht sich strafbar.

Tipps für Lernfahrer/-innen

  • Regelmässiges Üben fördert Sicherheit und Routine

  • Fahrgefühl immer zuerst auf eigenen Fähigkeiten stützen, nicht auf andere Verkehrsteilnehmende

  • In schwierigen Situationen den Fahrersitz wechseln

  • Fokus auf gelerntes Wissen, nicht auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmender

Tipps für Begleitpersonen

  • Ruhige, gelassene Art ist essenziell

  • Vor Fahrtbeginn Lernfahrausweis prüfen und Fähigkeiten des Lernenden einschätzen

  • Fahrstrecken an Fahrkompetenz anpassen, z. B. zuerst Parkplätze, später Strassenverkehr

  • Ungeduldige Verkehrsteilnehmende nicht provozieren lassen

  • Nach der Fahrt Feedback geben, um Lernfortschritte zu sichern